- einstufen
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ein|stu|fen ['ai̮nʃtu:fn̩], stufte ein, eingestuft <tr.; hat:jmdn., etwas in eine Kategorie [die Teil einer Hierarchie ist] einordnen:jmdn. in eine höhere Steuerklasse einstufen; jmdn. als harmlos, gefährlich, gewaltbereit einstufen; einen Film als jugendgefährdend einstufen.* * *
ein||stu|fen 〈V. tr.; hat〉 in ein System mit verschiedenen Stufen einordnen (u. somit bewerten) ● etwas als gefährlich, vertraulich, wichtig \einstufen; jmdn. in die Besoldungsgruppe X \einstufen* * *
ein|stu|fen <sw. V.; hat:1. (nach bestimmten Merkmalen) in eine Bewertungsklasse, -stufe einordnen:jmdn. in eine bestimmte Steuerklasse e.;sie ist in einer höheren Gehaltsklasse eingestuft;jmdn., etw. höher e.2. (nach bestimmten Merkmalen) beurteilen u. einer bestimmten Kategorie zurechnen:jmdn. als gewalttätig, als ungefährlich, als Verdächtigen e.;etw. als sicher, als unbedenklich, als wichtiger e.* * *
ein|stu|fen <sw. V.; hat: (nach bestimmten Merkmalen) in eine Bewertungsklasse, -stufe einordnen: jmdn. als Erwerbsunfähigen, in eine bestimmte Steuerklasse e.; sie ist in einer höheren Gehaltsklasse eingestuft; jmdn., etw. niedriger, höher, als wichtiger e.; Luftwaffenhelfer, als Jugendliche eingestuft, bekamen keine Zigarettenzuteilung (Lentz, Muckefuck 249); stufen Sie nun als Interviewer bei Punkt 24 ein, ob dies innerhalb der letzten 8 Wochen war oder länger her ist (Noelle, Umfragen 183).
Universal-Lexikon. 2012.